Gesetze

Die Aufgaben des Rauchfangkehrers sind vor allem durch die Salzburger Feuerpolizeiordnung (FPO), das Salzburger Bautechnikgesetz, das Baupolizeigesetz, die Salzburger Heizanlagenverordnung bzw. das Luftreinhaltegesetz geregelt.

Darüber hinaus sind die Feuerungsanlagenverordnung, die G-Richtlinien für Gas, das ÜA-Zeichen für Rauchfangbau, das CE-Zeichen für Rauchfänge und Heizanlagen, die Ölfeuerungsrichtlinien, sowie unzählige Ö-Normen und der Arbeitnehmerschutz für seine Tätigkeit von großer Bedeutung.

Auch der Tarif des Rauchfangkehrers ist gesetzlich im Salzburger Kehrtarif geregelt.

Für Informationen zu Salzburger Gesetzen klicken Sie bitte auf folgenden Link:

http://www.ris.bka.gv.at/lr-salzburg/

Geben Sie bei Suchworte das gewünschte Gesetz ein… (z.B. Feuerpolizeiordnung, Bautechnikgesetz, Kehrtarif usw.)

Bildquelle: AI generiert, ChatGPT